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Umsetzung des Projektes E-Bilanz in der Praxis Die vom BMF geforderte Gliederungstiefe der E-Bilanz übersteigt die üblicherweise bei Unternehmen praktisch genutzte Aufgliederung in den vorhandenen Kontenrahmen um ein Vielfaches. In der E-Bilanz-Taxonomie werden beispielsweise die Umsatzerlöse nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten gegliedert, wohingegen in den Unternehmen diese meist nach Produktbereichen oder Absatzregionen differenziert werden. In der Regel müssen auch die Buchung und die Untergliederung vieler weiterer Konten an die Taxonomie angepasst werden, wenn die Vorgaben der E-Bilanz erfüllt werden sollen. Dabei haben die Anpassung des bestehenden Kontenrahmens und des Buchungsverhaltens vielfach Auswirkungen in bestehende IT-Systeme, wie z. B. das Warenwirtschaftssystem, die Kostenrechnung und Controlling-Systeme. Vor diesem Hintergrund sollte der zeitliche Aspekt der Umsetzung des Projektes E-Bilanz nicht unterschätzt werden. Die Umsetzung des Projektes E-Bilanz im Unternehmen hängt entscheidend davon ab, wie hoch der Erfüllungsgrad der E-Bilanz im Unternehmen sein soll. Bei der Festlegung dieser Strategie gilt es zu beachten, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, wenn nicht granular genug übermittelt wird und wie die Anpassbarkeit der Strategie für künftige Änderungen aussieht. Danach sollten die Kontenpläne auf ihre Taxonomie-Konformität überprüft werden, um den voraussichtlichen Anpassungsbedarf im Unternehmen zu ermitteln. Dabei ist auch die Entscheidung zu treffen, ob zukünftig eine Steuerbilanz übermittelt werden soll oder eine Handelsbilanz plus steuerlicher Überleitungsrechnung. Das Thema E-Bilanz ist ein weiterer Anlass, um über die Implementierung eines eigenen steuerlichen Buchungskreises nachzudenken. So erleichtert z. B. die Einrichtung eines Steuerbilanzsystems die Darstellung der sich auseinander entwickelnden Bilanzierungsvorschriften von Handels- und Steuerbilanz. Die Software-Lieferanten sollten im Hinblick auf die Erfüllung der E-Bilanz Anforderungen befragt werden, wie Datenanbindung an Quellsysteme, Buchführung, Steuern, Plausibilisierung, Validierung und Übertragung. Daneben ist die Auswirkung neuer Konten in bestehende IT-Systeme wie z. B. das Warenwirtschaftssystem, die Kostenrechnung und Controlling-Systeme zu bedenken. Wichtig ist, dass diese Anpassungen zum 1. Januar des Wirtschaftsjahres im Unternehmen umgesetzt sind, für das die E-Bilanz erstmals übermittelt werden soll. Nur so können aufwendige Nacharbeiten vermieden werden. Wir beraten und unterstützen Sie gern.
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