Diese Seite ausdrucken Montag, 22 September 2025 07:52

Am 28. Juni 2025 trat in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft und setzte damit die Richtlinie (EU) 2019/882 um.

Zweck des Gesetzes ist es, im Interesse der Verbraucher und Nutzer durch die Gewährleistung von Barrierefreiheit die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken und einen Beitrag zur Harmonisierung des Binnenmarktes zu leisten. Das Gesetz verpflichtet Wirtschaftsakteure, wie etwa Hersteller, Importeure, Händler oder Dienstleistungserbringer dazu, insbesondere ihre digitalen Produkte, Hardwaresysteme, Selbstbedienungsterminals und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Die Anforderungen des BFSG sind in vielen Punkten konkreter und umfassender als die bisherigen landesspezifischen Regelungen zur Barrierefreiheit (z.B. BGG NRW und BITV NRW). Wirtschaftsakteure sind also in der Pflicht, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinanderzusetzen – insbesondere im Hinblick auf die technische Umsetzung der Barrierefreiheit.

Was müssen Sie als Wirtschaftsakteur nun beachten?

 

Die Umsetzung ist rechtlich und technisch anspruchsvoll, sodass empfohlen wird frühzeitig rechtliche und technische Expertise hinzuzuziehen.

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