Diese Seite ausdrucken Dienstag, 28 Januar 2025 12:24
Hammer und Bücher

Das BMF hat am 2. Januar 2025 das BMF-Schreiben zur Anwendung des Umwandlungsteuergesetzes (sog. Umwandlungsteuererlass) in finaler Fassung veröffentlicht.

Damit liegt nach 13 Jahren eine überarbeitete und aktualisierte Fassung des Umwandlungsteuererlasses vom 11. November 2011 vor.

Die Überarbeitungen betreffen im Wesentlichen Gesetzesänderungen und Änderungen der Rechtsprechung, die nun in kondensierter Form aus Sicht der Verwaltung in den Erlass eingearbeitet worden sind.

Eine grundlegende Reform oder Änderung der Verwaltungsauffassung ist hierbei im Grundsatz nicht festzustellen.

Allerdings sind die Änderungen – schon aufgrund der langen Zeit zwischen den jeweiligen Erlasszeitpunkten – umfänglich und detailreich. Für die Unternehmens- und Beratungspraxis empfiehlt sich daher ein ausführliches Durcharbeiten des Erlasses.

Auf folgende Punkte möchten wir hierbei schlaglichtartig hinweisen:

Der Erlass ist in der jetzigen Form auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Bei entsprechenden Gestaltungsideen sollten Sie dringend proaktiv mit Ihrer steuerlichen Beraterin/Ihrem steuerlichen Berater bei audalis Rücksprache halten.