Seit dem 01.01.2025 besteht die Verpflichtung zum Empfang von E‑Rechnungen für Unternehmer. Damit einher gehen bereits heute erhöhte Anforderungen an die internen Prozesse, die IT‑Systeme sowie die ordnungsgemäße Archivierung.
Darüber hinaus möchten wir darauf aufmerksam machen, dass zum 01.01.2027 die Versandpflicht von E‑Rechnungen in Kraft tritt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen in der Lage sein, Rechnungen elektronisch im gesetzlich vorgeschriebenen Format zu erstellen und zu übermitteln. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den technischen und organisatorischen Voraussetzungen ist daher dringend zu empfehlen.
Zur weitergehenden Orientierung hat die Bundessteuerberaterkammer umfassende und praxisnahe FAQ zur E‑Rechnung veröffentlicht. Diese beantworten zahlreiche Einzelfragen und geben einen guten Überblick über die aktuellen und zukünftigen Anforderungen. Die FAQ sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/steuerrecht-und-rechnungslegung/fachinfos/BStBK_FAQ_E-Rechnung_final.pdf
Für Rückfragen oder eine individuelle Einordnung der E‑Rechnungspflichten für Ihr Unternehmen stehen wir Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.