Diese Seite ausdrucken Mittwoch, 25 März 2026 08:01

Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) verdeutlicht einmal mehr: Bei der Grunderwerbsteuer sind die Anzeigepflichten strikt einzuhalten – und zwar eigenverantwortlich durch die Beteiligten.

Eine zentrale Erkenntnis aus der Entscheidung: Wird eine erforderliche Anzeige nicht fristgerecht beim Finanzamt eingereicht, kann dies in der Regel nicht mehr korrigiert werden. Eine nachträgliche Wiedereinsetzung ist ausgeschlossen.

Besonders wichtig für die Praxis:
Die Verantwortung liegt nicht ausschließlich beim Notar. Auch wenn dieser in vielen Fällen eine Anzeige übernimmt, entbindet dies Mandanten nicht von ihrer eigenen Verpflichtung, die ordnungsgemäße und fristgerechte Meldung sicherzustellen (Grund: die Rechtsprechung betont immer wieder, dass die Anzeigepflicht des Notars eine reine verfahrensrechtliche Pflicht gegenüber der Finanzbehörde ist und nicht dem Schutz der Vertragsparteien dient, da der Notar diesbezüglich nicht in Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen handelt). Zudem stellen der BFH und auch der BGH klar, dass der Notar durch die unterlassene Anzeige regelmäßig weder eigene steuerliche Pflichten verletzt noch für daraus entstehende Schäden beim Steuerpflichtigen haftet. Das Risiko verbleibt somit maßgeblich bei den Beteiligten selbst.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Fazit:
Das Urteil unterstreicht die hohe Bedeutung der eigenen Mitwirkungspflichten im Grunderwerbsteuerrecht. Eine unterlassene Anzeige kann zu endgültigen steuerlichen Nachteilen führen. Bitte wenden Sie sich daher frühzeitig an Ihren Steuerberater, um Risiken zu vermeiden und alle Fristen sicher einzuhalten.