Diese Seite ausdrucken Dienstag, 11 November 2025 09:46

Die Forschungszulage (FZulG) bietet Unternehmen die Möglichkeit, eigene Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten steuerlich zu fördern. Und das rückwirkend bis zu vier Jahre.
Das bedeutet: Für Projekte aus dem Jahr 2021 muss der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden. Danach ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Viele Unternehmen lassen diese Chance ungenutzt, weil sie annehmen, nur große Hightech-Projekte oder wissenschaftliche Durchbrüche seien förderfähig. Doch das stimmt nicht:
Auch praxisnahe technische, softwarebezogene oder prozessuale Entwicklungen können die Voraussetzungen erfüllen. Etwa die Verbesserung bestehender Produkte, die Einführung neuer Verfahren oder die Optimierung digitaler Abläufe.

Wenn Sie also zwischen 2021 und heute Entwicklungen umgesetzt haben, die mit technischer Ungewissheit oder experimentellem Charakter verbunden waren, lohnt sich eine Prüfung.
Gerade für 2021-Projekte ist jetzt der letzte Zeitpunkt, noch rechtzeitig die Forschungszulage zu beantragen.

Die fachliche Begleitung übernehmen die Kolleginnen und Kollegen der bpr Mittelstandsberatung GmbH. Sie verfügen über langjährige Erfahrung in der Antragstellung und Projektbewertung nach dem Forschungszulagengesetz.
Sie unterstützen Unternehmen dabei, Förderpotenziale zu erkennen, Anträge passgenau zu formulieren und alle formalen Anforderungen sicher zu erfüllen.

Sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam prüfen wir, welche Ihrer Projekte förderfähig sind und stellen sicher, dass Sie Ihre Forschungszulage noch fristgerecht erhalten.

Kontakt:

Stephan Sonnenschein