Dienstag, 04 März 2025 09:21 Drucken

Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission zwei Richtlinienentwürfe zur Anpassung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Diese Vorschläge sind Teil des sogenannten Omnibus-Pakets, das dem Bürokratieabbau in der EU dienen soll. Die Entwürfe sehen umfangreiche Änderungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs und des Umfangs der Berichtspflicht vor. Auf die folgenden wesentlichen Änderungsvorschläge möchten wir Sie hinweisen:

  • Einschränkung des Anwendungsbereiches

Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder einem Nettojahresumsatz von mindestens 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. EUR unter die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen.

  • Verschiebung der Berichtspflicht („Stop-the-Clock“ Vorschlag)

Für Unternehmen, die erstmals ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig wären, soll die Berichtspflicht um zwei Jahre verschoben werden. Demnach müsste erst im Jahr 2028 für das Jahr 2027 berichtet werden, anstatt wie bisher für das Jahr 2025. Dieser Vorschlag soll prioritär durch die EU-Gesetzgeber behandelt werden, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben.

Ausführliche Informationen und alle Änderungen finden Sie unter anderem in den Artikeln des IDW und den Q&A der EU-Kommission:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich derzeit lediglich um Richtlinienentwürfe handelt. Die Vorschläge der Kommission durchlaufen nun das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat. Inwieweit und wann eine Umsetzung in EU- und nationales Recht erfolgt, ist derzeit noch unklar. Wir werden Sie diesbezüglich weiterhin im Rahmen unseres Newsletters informieren.

Für Fragen zu der Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner Carolin Krulick und Philipp Kohler für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.