Donnerstag, 24 April 2025 12:34 Drucken

Am 3. April hat das Europäische Parlament dem „Stop-the-clock“-Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, die CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen der zweiten Welle, die erstmalig für das Jahr 2025 hätten berichten müssen, um zwei Jahre zu verschieben. Somit würden die betroffenen Unternehmen erstmals für das Jahr 2027 berichtspflichtig werden.

Wie geht es weiter?

Um in Kraft zu treten, muss der Gesetzesentwurf noch vom Rat der EU genehmigt werden. Nachdem dieser den Entwurf bereits am 26. März 2025 gebilligt hat, gilt dieser Schritt als Formsache. Anschließend muss das Gesetz in nationales Recht umgesetzt werden. Hierfür wird eine Frist bis zum 31. Dezember 2025 eingeräumt.

Einschränkung des Anwendungsbereiches

Die von der EU im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets geplante Einschränkung des Anwendungsbereichs wird unabhängig vom „Stop-the-clock“-Vorschlag verhandelt. Dazu gehört die Anhebung der Schwellenwerte für CSRD-berichtspflichtige Unternehmen auf 1.000 Mitarbeiter sowie entweder einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro.