Mittwoch, 20 Mai 2026 08:51 Drucken

Wer neue Produkte entwickelt, Verfahren verbessert oder Prototypen baut, betreibt Forschung und Entwicklung, oft ohne es so zu nennen.

Genau das ist die Herausforderung.

Seit 2020 gibt es die Forschungszulage. Durch das Wachstumschancengesetz und das Investitionssofortprogramm wurden die Rahmenbedingungen nochmals deutlich verbessert: 

- Bis zu 35 % auf F&E-Personalaufwendungen und 24,5% auf externe Entwicklungsaufträge

- Neu: Erhöhung der Bemessungsgrundlage durch eine Gemein- und Betriebskostenpauschale von 20%

- Maximale Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro angehoben

- Die Zulage wird direkt mit der Steuerschuld verrechnet

Anträge sind bis zu vier Jahre rückwirkend möglich, aktuell noch bis einschließlich 2022. Frist: 31.12.2026. Selbst bereits abgelehnte Anträge können erneut gestellt werden.

Was viele unterschätzen: Das zweistufige Antragsverfahren über die Bescheinigungsstelle BSFZ und das Finanzamt. Gerade im ersten Schritt, bei der Darstellung von Neuartigkeit und technischer Unsicherheiten, scheitern viele Anträge.

Was wir in der Praxis sehen: Von mittleren fünfstelligen Zulagen bis zu siebenstelligen Beträgen für entwicklungsstarke Unternehmen. Die Forschungszulage richtet sich nach dem tatsächlichen FuE-Aufwand. 

Wer konkret prüfen möchte, ob eine Förderung infrage kommt: 

Henrik Herberg ist der richtige Ansprechpartner. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | +49 231 557888-0