Donnerstag, 08 Februar 2024 07:31 Drucken

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde am 14. Dezember 2023 verkündet. In diesem werden u.a. die Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern in § 19a EStG innovativ umgestaltet und damit schlussendlich tendenziell ausgeweitet. Die Praxisnähe soll für den Investitionsstandort Deutschland gesteigert werden - u.a. durch bessere Möglichkeiten der direkten Mitarbeiterinzentivierung und steuerlich vor allem durch die Entschärfung der sog. Dry-Income-Problematik (= Ermöglichung des weitgehenden Gleichlaufs von Liquiditätszufluss und Besteuerung).

Sollten Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an unsere Steuerexperten wenden (insbesondere Frau RAin/StBin Anna Silz, Herrn StB Dipl.-Finw. Christian Michel und Herrn WP/StB Christian Brütting).