Zum 31. Juli 2025 sind alle Kassensysteme und anderen elektronischen Aufzeichnungssysteme an die Finanzverwaltung zu melden.
Betroffen sind insbesondere Unternehmen mit elektronischen Kassen, Registrierkassen, Taxametern sowie Kassensystemen in Gastronomie, Einzelhandel oder medizinischen Einrichtungen.
Zukünftig sind zudem für neue Systeme und Änderungen an bestehenden Systemen (z.B. Austausch, Außerbetriebnahme) ebenfalls Meldungen innerhalb eines Monats vorzunehmen.
Sie haben die Meldung vergessen? Als Wirtschaftskanzlei bieten wir Ihnen selbstverständlich an, Sie zu unterstützen und die Meldung nachzuholen.
Unser Service für Sie:
- Prüfung, ob Ihre Systeme meldepflichtig sind
- Erfassung aller relevanten Daten (z. B. Seriennummern, TSE-Informationen)
- Elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung über ELSTER
- Unterstützung bei Änderungen und künftigen Meldepflichten
Sprechen Sie uns gerne an – wir kümmern uns zuverlässig um alles Weitere.