Ab November 2024 wird allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zur Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugeteilt. Die W-IdNr. ähnelt im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), ist jedoch um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal erweitert. Sie ersetzt die USt-IdNr. nicht, sondern dient als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer.
Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt stufenweise:
- Wirtschaftlich Tätige mit USt-IdNr. erhalten automatisch eine W-IdNr., ohne dass eine gesonderte Mitteilung erfolgt.
- Wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. ab November 2024 elektronisch über ELSTER oder über ihren steuerlichen Berater.
- Alle übrigen wirtschaftlich Tätigen bekommen ihre W-IdNr. ab dem 3. Quartal 2025.
- Mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten werden ab 2026 durch zusätzliche Unterscheidungsmerkmale erfasst.
Die W-IdNr. muss zukünftig auf allen Anträgen und Erklärungen gegenüber Finanzbehörden angegeben werden, wobei Übergangsregelungen eine schrittweise Einführung ermöglichen. Der Deutsche Steuerberaterverband begrüßt die W-IdNr. als Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens.