Am 24. April 2024 hat das Europäische Parlament mit 374 Ja-Stimmen gegen 235 Nein-Stimmen (bei 19 Enthaltungen) das sog. EU-Lieferkettengesetz verabschiedet.
Mit dem EU-Lieferkettengesetz soll die Vermeidung von Kinderarbeit und der Umweltschutz gestärkt werden; gewichtige Stimmen in der Wirtschaft sehen allerdings als Schattenseite auch die Erhöhung von Bürokratiekosten für Unternehmen.
Die Eintrittsschwelle für entsprechende Lieferkettenüberprüfungen liegt für Unternehmen in der EU bei 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz (Deutschland muss sein Gesetz an diese EU-Vorgaben anpassen). Damit scheint zunächst eine gewisse Mittelstandsentlastung Raum zu greifen, allerdings können auch kleinere Mittelständler als „Teil der Kette“ in mittelbare Nachweispflichten gegenüber Abnehmern bspw. ihrer (Vor-)Produkte geraten.
Insofern wird gerade bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Vernachlässigungen von Prüfpflichten mit erhöhten Haftungsrisiken zu rechnen sein.
Sollten Sie Fragen zu Hintergründen haben, können Sie sich gerne an Ihre audalis-Berater wenden. Auch die bpr-Mittelstandsberater stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite.