Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten. Begünstigt sind FuE-Vorhaben aus den Kategorien:
- Grundlagenforschung
- industrielle Forschung
- experimentelle Entwicklung
Die Forschungszulage kann rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden. Für das Wirtschaftsjahr 2020 bedeutet dies nun, dass die Forschungszulage nur noch bis zum 31. Dezember 2024 beantragt werden kann. Um diese Frist einzuhalten, muss die Bescheinigung rechtzeitig, also bis spätestens zum 31. Dezember 2024, bei der Bescheinigungsstelle beantragt werden.
Verpassen Sie diese Frist nicht, um Ihre Ansprüche auf die Forschungszulage für das Wirtschaftsjahr 2020 geltend zu machen!
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen der bpr Mittelstandsberatung GmbH.