Am 30. Januar 2026 stand die arbeitsrechtliche Fachtagung der Rechtsanwaltskammer Hamm ganz im Zeichen des Themas „Die verhaltensbedingte Kündigung“. Durch die Veranstaltung führte die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer, Frau Rechtsanwältin Friebertshäuser‑Kauermann.
Wir freuen uns besonders, dass unser Kollege, Herr Rechtsanwalt Michael Kretschmann, als Referent eingeladen war. In seinem Vortrag beleuchtete er die praxisrelevante Thematik aus der Arbeitgeberperspektive. Im Fokus seines Vortrages standen dabei insbesondere:
- die Verdachtskündigung und ihre hohen rechtlichen Anforderungen,
- die datenschutzrechtlichen Herausforderungen bei internen Ermittlungen
- sowie die Beteiligung des Betriebsrats im Rahmen der Anhörung.
Mit seiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht gab Herr Rechtsanwalt Kretschmann den teilnehmenden Rechtsanwälten/-innen wertvolle Impulse für eine möglichst rechtssichere und strategische Vorgehensweise im Kontext einer verhaltensbedingten Kündigung.
Ergänzt wurde das Programm durch die Arbeitnehmerperspektive von Frau Rechtsanwältin Kathrin Schöler sowie durch den Direktor des Arbeitsgerichts Bochum, Herrn Richter Christian Vollrath, der die Sicht der Rechtsprechung ergänzte.
Wie gewohnt bot die Tagung zudem reichlich Gelegenheit zum kollegialen Austausch. Die Gespräche in den Pausen wurden von vielen Teilnehmenden als besonders bereichernd wahrgenommen.
Sollten Sie selbst Fragen zum Arbeitsrecht haben können Sie sich gerne an den Verfasser dieses Artikels, Herr Rechtsanwalt Michael Kretschmann, wenden.