Dienstag, 28 Januar 2025 12:16 Drucken

Die signifikant gestiegenen Insolvenzzahlen in den zurückliegenden Monaten veranschaulichen die Herausforderungen, denen Unternehmen in Deutschland gegenwärtig gegenüberstehen. Besonders stark betroffen sind das Baugewerbe, das Gastgewerbe und der Verkehrssektor. Diese wirtschaftliche Instabilität erfordert von Geschäftsführern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Verantwortungsbewusstsein – nicht nur gegenüber ihrem Unternehmen, sondern auch gegenüber den gesetzlichen Vorschriften.

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Pflichten und Risiken für Geschäftsführer in der Krise

In Krisenzeiten obliegt den Geschäftsführern eine hohe Verantwortung. Gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG sind sie dazu verpflichtet, Krisenrisiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht eine Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO), deren Missachtung mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Darüber hinaus haften Geschäftsführer gemäß § 64 GmbHG persönlich für Zahlungen, die nach Insolvenzreife nicht der Masseerhaltung dienen. Auch Verstöße gegen steuerliche (§ 69 AO) und sozialversicherungsrechtliche (§ 266a StGB) Pflichten können zu erheblichen Haftungsrisiken führen.

Fallbeispiel: Geschäftsführerhaftung in der Praxis

Ein Bauunternehmen sah sich mit einer prekären finanziellen Situation konfrontiert, die durch steigende Materialkosten und rückläufige Aufträge bedingt war. Der Geschäftsführer des Unternehmens setzte die Begleichung von Zahlungsverpflichtungen fort, obwohl eine Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 Abs. 2 InsO vorlag. Der Insolvenzantrag wurde erst zwei Monate später gestellt. Die Folgen waren: Es wurde der Vorwurf der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO erhoben, es kam zu einer strafrechtlichen Haftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge gemäß § 266a StGB und es wurde eine persönliche Haftung für unzulässige Zahlungen gemäß § 64 GmbHG festgestellt.

Frühzeitige Maßnahmen für eine erfolgreiche Restrukturierung

Die zeitnahe Identifikation von Krisensignalen, wie etwa rückläufige Umsätze oder Zahlungsschwierigkeiten, ist von entscheidender Bedeutung. Zentrale Schritte sind die Liquiditätsstabilisierung, die finanzielle Restrukturierung und die Erstellung eines Sanierungskonzepts. Eine enge Zusammenarbeit mit Experten ist essenziell, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Sanierung zu sichern.

Für Fragen zu den rechtlichen oder wirtschaftlichen Aspekten der Unternehmensführung in der Krise stehen Ihnen unsere Ansprechpartner Dr. Aare Schaier, Tobias Eickermann und Tim Neuvians für eine individuelle Beratung zur Verfügung.