Die Finanzverwaltung verschärft ihren Kurs gegenüber nicht erklärten Einkünften aus Kryptowährungen. Hintergrund sind aktuelle Aussagen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sowie neue gesetzliche Meldepflichten für Kryptoplattformen. Für Anlegerinnen und Anleger steigt damit das Risiko, bislang nicht erklärte Kryptogewinne durch die Finanzbehörden aufgedeckt zu sehen.
Bereits heute greifen die Finanzämter verstärkt auf umfangreiche Nutzerdaten von Kryptoplattformen zurück. Grundlage hierfür sind sogenannte Sammelauskunftsersuchen, über die Transaktions- und Nutzerdaten systematisch ausgewertet und mit den Steuererklärungen abgeglichen werden.
Zusätzliche Bedeutung erhält das Thema durch die europäische Richtlinie DAC 8 sowie deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG). Seit dem 1. Januar 2026 sind Betreiber von Kryptoplattformen verpflichtet, umfangreiche Daten ihrer Nutzer zu erfassen und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Die erste Meldung für das Berichtsjahr 2026 muss bis zum 31. Juli 2027 erfolgen.
Zu den meldepflichtigen Informationen gehören insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, steuerliche Ansässigkeit sowie die Steuer-Identifikationsnummer der Nutzer. Die Meldepflicht betrifft nicht nur Neukunden, sondern auch bestehende Konten, die bis Ende 2026 nacherfasst werden müssen. Die standardisierte elektronische Übermittlung ermöglicht künftig eine weitgehend automatisierte Auswertung durch die Finanzverwaltung.
Darüber hinaus wird politisch weiterhin über eine mögliche Änderung der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten diskutiert. Im Fokus steht insbesondere die derzeit geltende Steuerfreiheit privater Veräußerungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Haltefrist gemäß § 23 EStG. Ob es hier tatsächlich zu gesetzlichen Änderungen kommt, bleibt jedoch abzuwarten.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Datentransparenz und der verschärften Ermittlungsmaßnahmen sollten Inhaberinnen und Inhaber von Kryptowerten ihre steuerliche Situation zeitnah überprüfen lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kryptotransaktionen in der Vergangenheit bislang nicht oder nicht vollständig erklärt wurden.
Sprechen Sie uns gerne an, damit wir gemeinsam möglichst frühzeitig Handlungsalternativen ausloten können.