Dienstag, 28 Januar 2025 12:23 Drucken

Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen eine gesetzliche Meldepflicht beim Finanzamt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Anforderungen dazu in einem Schreiben vom 28. Juni 2024 konkretisiert. Für die Meldung besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025.

Überblick: Was muss gemeldet werden?

Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme (z. B. Kassensysteme) nutzen, müssen folgende Informationen an die Finanzbehörden übermitteln – unabhängig davon, ob die Systeme gekauft, gemietet oder geleast wurden:

  • Art des Kassensystems
  • Seriennummer
  • Anschaffungs- oder Außerbetriebnahmedatum
  • Art der technischen Sicherheitseinrichtung

Das Meldeverfahren erfolgt elektronisch über „Mein ELSTER“.

Übergangsfristen

  • Bis 31. Juli 2025: Alle Kassensysteme, die vor dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden, müssen bis zu diesem Datum gemeldet werden.
  • Ab 1. Juli 2025: Für neu angeschaffte Systeme gilt eine Meldefrist von einem Monat.

Eine frühzeitige Beschaffung der erforderlichen Daten wird dringend empfohlen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Elektronische Meldung: Anleitung und Unterstützung

Das Bundesministerium der Finanzen stellt eine ausführliche Ausfüllanleitung für das Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ bereit. Die Anleitung finden Sie unter folgendem Link:
BMF - Ausfüllanleitung zur Kassenmeldung (§ 146a Abs. 4 AO)

Handlungsempfehlung

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die für die Meldung notwendigen Informationen frühzeitig beschaffen. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit Ihrem Kassenhersteller oder dem zuständigen Partnerunternehmen in Verbindung zu setzen. So können Sie die fristgerechte Übermittlung der Daten sicherstellen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.