Dienstag, 07 November 2023 08:03 Drucken

Die Anzahl an Fördermitteln in Europa und Deutschland ist unüberschaubar. Allein in Deutschland gibt es Hunderte von Förderprogrammen, die von Bund, Ländern und verschiedenen Institutionen angeboten werden. Erfahrungsgemäß nutzt der Mittelstand diese Subventionen aus Unwissenheit zu wenig.

Wir versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, und stellen künftig einzelne, interessante Förderungen vor.

 

Forschungszulage: Wann ist die Beantragung sinnvoll?

Unternehmen versuchen immer besser zu werden. Sei es durch Optimierung ihrer Prozesse, den Einsatz von modernen Werkzeugen oder durch Entwicklung ihrer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren. Auch eine individuelle EDV-Entwicklung kann eine Rolle spielen.

Da macht es Sinn, einmal zu prüfen, ob es im eigenen Unternehmen solche Maßnahmen gibt und ob die Forschungszulage greifen kann.

Eine kostenlose Einschätzung erhalten Sie durch die Experten der bpr Mittelstandsberatung GmbH unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder +49 231-557 888- 0.

Wie sieht die Förderung konkret aus?

  • Zuschuss
    Dieser wird durch die Bescheinigungsstelle zur Forschungszulage sowie das zuständige Finanzamt erteilt und in Form einer Steuererstattung / -verrechnung mit der Einkommen- und Körperschaftsteuer erstattet. Die Förderung ist somit „steuerfrei“.

 

  • Förderhöhe
    25% der Lohnkosten, die für das Projekt angefallen sind/anfallen.
    15% der Kosten, die an Externe für Auftragsforschung/Entwicklung angefallen sind/anfallen.

 

Wie funktioniert der Antragsweg?

  1. Es wird ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle gestellt (BSFZ Bescheinigungsstelle Forschungszulage)
  2. Diese prüft den Antrag und erteilt die Bescheinigung
  3. Die Bescheinigung wird mit einem Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage an das zuständige Finanzamt geleitet
  4. Das Finanzamt setzt die Forschungszulage fest

 

Was gibt es an Besonderheiten zu beachten?

  • Anders als sonst haben die Antragsteller einen Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Mittel sind somit nach Erteilung der Bescheinigung rechtssicher planbar.
  • Es sind auch rückwirkend erfolgte Maßnahmen noch förderbar (bis 2020)

 

Die bpr Mittelstandsberatung GmbH (Herbert Prigge und  Stephan Sonnenschein) unterstützt Sie bei Bedarf bei

- Einschätzung der Förderfähigkeit

- Optimierung der Antragsdokumente

- Antragsprozess bis Erteilung der Zulagenbescheinigung

- Dokumentation und Nachweis