Donnerstag, 24 Juli 2025 15:20 Drucken

Quellensteuerentlastungsverfahren (Erstattung/Freistellung) für Dividenden/Ausschüttungen und Lizenzentgelte sind eigentlich kurzfristige Normverfahren – denkt man: Seit der erhöhten (manuellen) Prüfungstätigkeit des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) im Zuge der cum-ex-Fallnachlese ist nichts mehr wie gewohnt.

Unter zusätzlicher Berücksichtigung von Personalknappheit und vielen Zusatzaufgaben im internationalen Steuerrechtsfeld ist das BZSt offensichtlich „völlig überlastet. Die durchschnittlichen Durchlaufzeiten betragen 480 Tage für das Freistellungsverfahren und 615 Tage für das Erstattungsverfahren (BT-Drs 20/10898)“ (s. Schmidt, EStG-Kommentar 2025, 44. Aufl.).

Angesichts solcher Zeitabläufe schmerzt insbesondere auch, dass entsprechende Erstattungsansprüche nach nationalen Vorschriften i.A. nicht verzinst werden: Der Steuerpflichtige erhält dann keine Kompensation für seinen langen Liquiditätsverzicht.

Nun schafft die Entscheidung des BFH v. 25.02.2025 (VIII R 32/21) gewisse Hoffnung im EU-Kontext: Für Dividendenzahlungen zwischen Konzerneinheiten betont das Urteil im Fall der Anwendung der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie einen europarechtlichen Verzinsungsanspruch. Erste Einlassungen des BZSt lassen vermuten, dass das BZSt in entsprechenden (Urteils-)Fallkonstellationen den Verzinsungsanspruch unbürokratisch über den Einzelfall hinaus gewähren wird.

Schwieriger sieht es hingegen z.B. in Drittstaatenfällen oder bei allgemeinen europarechtlichen (prinzipienbasierten) Ansprüchen auf „gute Verwaltung“ aus: Solche Fälle sind noch nicht entschieden und das BZSt will sich hier auskunftsgemäß bis zu eindeutigen Urteilen zurückhalten.

Es bleibt also spannend … aber einige Musterverfahren wie FG Köln Az. 6 K 486/24 sind ja bereits anhängig.

Im Zuge der zunehmenden Internationalisierung des Geschäfts ist zu hoffen, dass zügig die unterliegenden Verwaltungsprozesse optimiert, Durchlaufzeiten deutlichst verkürzt und Steuerpflichtige kompensiert werden. Dies ist ein Musterbeispiel der notwendigen bürokratischen Entschlackung sowie notwendigen Entwicklung von „Deutschland-Tempo“ (Olaf Scholz).