Dienstag, 25 März 2025 10:54 Drucken

Der Rat der EU hat am 11.03.2025 den Rechtsakten zugestimmt, mit denen die europäischen Vorschriften über die Mehrwertsteuer an das digitale Zeitalter angepasst werden sollen. Das Europäische Parlament hat am 12.03.2025 zugestimmt. Damit können die geänderten Vorschriften im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Zu einigen Änderungsansätzen im Detail:

Zur Vermeidung von Registrierungen in anderen EU-Mitgliedstaaten wird das Konzept des sog. One Stop Shop (OSS) verbessert und ausgeweitet. Dazu werden zunächst die bestehenden Vorschriften angepasst und ab dem 01.01.2027 auf die Lieferungen von Wärme und Gas an Endverbraucher erweitert. Ab dem 01.07.2028 wird OSS für sämtliche Lieferungen und sonstige Leistungen an Endverbraucher gelten.

Ab 01.07.2030 wird eine vollständige Digitalisierung der mehrwertsteuerpflichtigen Meldepflichten für Unternehmen bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen und Dienstleistungen in der EU erfolgen. Dazu wird die E-Rechnung (wir berichteten mehrmals) sowie die transaktionsbezogene Meldung der Rechnungsdaten verpflichtend. Daneben werden Online-Plattformen bei der Kurzzeitvermietung von Unterkünften und in gewissem Umfang auch für Personenbeförderungen ab 01.01.2030 in die Erhebung der Mehrwertsteuer einbezogen, indem die Grundsätze der Dienstleistungskommission auf diese Fälle ausgedehnt werden.

(vgl. auch Europäische Kommission, News announcement v. 11.03.2025, https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/adoption-vat-digital-age-package-2025-03-11_en)

Quellenbezug zudem: DStR Aktuell 2025, 50.