Donnerstag, 08 Februar 2024 07:38 Drucken

Unser Nachbarland Polen macht derzeit nicht nur durch den politischen Regierungswechsel auf sich aufmerksam.

Es wird allgemein erwartet, dass die neue Regierung kurzfristig etliche der Themen aufarbeiten wird, die bisher zu Streitigkeiten mit der EU und damit auch zur Blockade der Auszahlung von EU-Fördermitteln geführt haben. Die Freigabe dieser Mittel seitens der EU wird dazu führen, dass in Polen bereits länger geplante Förderprogramme nunmehr aktiviert und mit Leben gefüllt werden können.  

Vom polnischen Gesetzgeber wurden in jüngerer Zeit einige interessante wirtschaftliche Fördermöglichkeiten auf den Weg gebracht, über die wir Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick geben möchten.

 

Exportunterstützung durch die KUKE

Bei der KUKE handelt es sich um eine von der Staatskasse gegründete Versicherungsgesellschaft, die Unternehmen mit Sitz in Polen bei ihren Exporttätigkeiten unterstützt.

Die KUKE unterstützt bei der Finanzierung von Investitionen mit zinsgünstigen Krediten in Höhe von bis zu 80 % der Investitionssumme. Die Funktionsweise ähnelt dabei dem Modell der KfW-Unterstützung in Deutschland. Um die Unterstützung der KUKE nutzen zu können, muss die Investitionsfinanzierung über eine Bank erfolgen, die ihrerseits einen Rahmenvertrag mit der KUKE geschlossen hat.

 

Gewährung von Beihilfen zu neuen Investitionsvorhaben bei Verlagerung von Aktivitäten  

Polen gewährt Unternehmen mit Sitz in Polen Beihilfen für den Fall, dass diese Unternehmen Aktivitäten aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (z.B. aus Russland) nach Polen verlagern.

Diese Beihilfen können je nach Projekt, Größe und Standort des Unternehmens in Form von direkten Zuschüssen oder in Form von Steuerbefreiungen (Einkommensteuer/ Körperschaftsteuer/ Grundsteuer) gewährt werden.

Denkbar ist u.a. die Bezuschussung von Investitionen in materielle wie auch immaterielle Vermögenswerte in Verbindung mit der Gründung neuer Betriebe, Erhöhung von Produktionskapazitäten, Einführung neuer Produkte oder wesentlichen Verbesserung von Produktionsprozessen. Voraussetzung für die Förderung sind u.a. eine Mindestinvestitionssumme, die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie eine gewisse Dauerhaftigkeit der Maßnahmen.

 

Besondere steuerliche Erleichterungen für Unternehmen im Bereich IT, High-Tech, F&E

Der polnische Gesetzgeber hat eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen mit Sitz in Polen geschaffen, die in den Bereichen IT, High-Tech oder F&E tätig sind.

So werden z.B. neu gegründete Unternehmen in diesen Branchen, sofern deren Umsatz bzw. Kosten einen Betrag von 2 Mio. € jährlich nicht überschreiten, mit lediglich 9 % Körperschaftsteuer belastet statt des Regelsatzes von 19 %.

Darüber hinaus werden weitere Steuervorteile gewährt im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit von F&E-Kosten. Zudem hat der polnische Gesetzgeber steuerliche Anreize für die Beschäftigung innovativer Mitarbeiter (F&E-Mitarbeiter, Programmierer u.a.) geschaffen, so dass diesen Mitarbeitern von ihren Arbeitgebern eine höhere Nettoentlohnung gezahlt werden kann.

Für Unternehmen, die geistiges Eigentum vermarkten, wurde eine gesonderte Abrechnungsmethode über eine sogenannte IP-Box geschaffen, so dass derartige Einkünfte mit einem Körperschaftsteuersatz von nur 5 % besteuert werden können.