Dabei ist zunächst klären, ob und inwieweit die Immobilie dem Unternehmensvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet werden muss oder kann – davon hängt ebenfalls ab, ob Sie Vorsteuern z.B. aus dem Kauf, Sanierung oder aus den laufenden Kosten geltend machen können, wenn Sie die Ferienwohnung umsatzsteuerpflichtig vermieten.
Die Zuordnung der Immobilie muss dem Finanzamt bis zum 31.5. des Folgejahres zur Kenntnis gebracht werden.
Sollten Sie also eine Immobilie im Kalenderjahr 2023 gekauft haben, die Sie auch vermieten möchten, so nehmen Sie bitte bis zum 15.05.2024 Kontakt mit demjenigen auf, der Sie bei audalis ausführlich in Steuerangelegenheiten berät.