Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig. Um unseren hohen Qualitätsansprüchen zu genügen, führen in unserer Kanzlei Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte gemeinsam Schlussrechnungsprüfungen im Auftrag von Insolvenzgerichten sowie Kassenprüfungen nach § 69 Satz 2 InsO im Auftrag von Gläubigerausschüssen durch.
Unsere Experten bündeln ihr interdisziplinäres Know-how und erbringen die erforderlichen Prüfungen transparent, effizient und IT-gestützt. Dabei gehen wir wie folgt vor: Zunächst erfolgt eine analytische Durchsicht der Unterlagen unter Einbeziehung einer ersten Risikoeinschätzung.
Anschließend legen wir die Prüfungsschwerpunkte fest und es erfolgt die Prüfung in enger Abstimmung mit den Verfahrensbeteiligten vor Ort bei dem Insolvenzverwalter bzw. der eigenverwaltenden Schuldnerin sowie in unseren Kanzleiräumen. Nach Abschluss eines Prüfungsabschnittes erhalten der Gläubigerausschuss und der Insolvenzverwalter bzw. das Insolvenzgericht einen umfassenden Überblick über die Ergebnisse auf Basis eines detaillierten und aussagekräftigen Prüfberichts.
Ihre Köpfe